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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 O 27/22   

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https://dejure.org/2022,8169
OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 O 27/22 (https://dejure.org/2022,8169)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.03.2022 - 2 O 27/22 (https://dejure.org/2022,8169)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. März 2022 - 2 O 27/22 (https://dejure.org/2022,8169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 3 S. 1-2; GKG § 68 Abs. 1 S. 5
    Errechnung des Streitwerts bei der Streitwertbeschwerde auf Grundlage des vom Verwaltungsgericht im Wege der Teilabhilfe festgesetzten Streitwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertbeschwerde teilweise abgeholfen: Wie ist Streitwert festzusetzen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2021 - 2 O 139/20

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 O 27/22
    Beschwerdegegenstand ist der Betrag, um den die vom Antragsteller zu tragenden erstinstanzlichen Prozesskosten, die von der angefochtenen Streitwertfestsetzung abhängen, diejenigen Prozesskosten übersteigen, die sich ergäben, wenn der Streitwert in der mit der Beschwerde erstrebten geringeren Höhe festgesetzt würde (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Januar 2021 - 2 O 139/20 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 1 E 684/11

    Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem Streit eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 O 27/22
    Dabei kommt es hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwerts nicht auf den von diesem ursprünglich festgesetzten Streitwert an, sondern auf den Streitwert, welchen das Verwaltungsgericht im Wege der Teilabhilfe festgesetzt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. August 2011 - 1 E 684/11 - juris Rn. 4; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Auflage 2021, § 148 VwGO Rn. 11).
  • VG Halle, 01.02.2022 - 4 B 69/22
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 O 27/22
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 1. Februar 2022 - 4 B 69/22 HAL - wird, soweit ihr das Verwaltungsgericht nicht mit Beschluss vom 24. Februar 2022 abgeholfen hat, verworfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 S 2479/22

    Streitwert in Verfahren betreffend die Zurverfügungstellung eines

    Dieser berechnet sich nicht nach der Differenz zwischen festgesetztem und begehrtem Gegenstandswert, sondern aus dem Unterschied der Gebühren, die sich für den Beschwerdeführer unter Zugrundelegung des angefochtenen und des erstrebten Gegenstandswerts ergeben (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 30.07.2020 - 3 E 42/20 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2018 - 12 E 967/17 -, juris Rn. 2; zur vergleichbaren Regelung des § 68 Abs. 1 Satz 1 RVG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.03.2022 - 2 O 27/22 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.09.2020 - 9 C 20.1534 -, juris Rn. 9, und vom 19.11.2018 - 10 C 18.2059 -, juris Rn. 4).
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